Samstag 31. Dezember 2011 05:39 Alter: 140 Tage


Zwangsexmatrikulation: OVG Münster stärkt Studierende

Aus Gremientätigkeit darf im Studium kein Nachteil werden.

Mit seinem Beschluss vom 23. Dezember hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Studierende, die eine Gremientätigkeit ausüben, gestärkt: Ein Diplom-Studierender der Universität Münster hatte gegen seine Nicht-Zulassung zur Abschlussprüfung geklagt. Das OVG Münster gab ihm recht und begründete seinen Beschluss vor allem damit, dass nach dem Hochschulrahmengesetz (HRG: § 37, Abs. 3) "Hochschulmitglieder wegen ihrer Tätigkeit in der Selbstverwaltung nicht benachteiligt werden" dürfen.

Den vollständigen Beschluss findet Ihr hier.

Das HRG könnt Ihr in unserer Rubrik "de jure" einsehen.