Aktuelle Infos und Tipps

Neu - Volle Anrechnung eines KFZ beim BAföG

Bislang wurde ein KFZ , bis zum Wert von 7500 Euro, im Verwaltungsvollzug des BAföG einfach als Haushaltsgegenstand angesehen der nicht als Vermögen angerechnet wird. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht im Juli 2010 geurteilt, dass eine solche Betrachtung im BAföG  nicht zulässig sei, da ein KFZ kein Haushaltsgegenstand ist. Da sie dieses Urteil nicht ignorieren dürfen, müssen die BAföG Ämter nunmehr bei  jeder neuen Bewilligung  (also jedem neuen BAföG Bescheid über die Förderung in einem neuen Bewilligungszeitraum) den Zeitwert des Fahrzeugs als Vermögen mit anrechnen.

Merkblatt Auto und BAföG

Bei Exmatrikulation gibt es Geld zurück

Studierende, die sich im laufenden Semester exmatrikulieren, können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Hierfür ist es notwendig, per E-Mail an buchhaltung(at)asta-due.de folgende Dokumente und Informationen zu schicken:

-   Exmatrikulationsbescheinigung
-   an welchem Standort (Duisburg oder Essen) studiert wurde
-   die aktuelle Adresse
-   die Kontoverbindung, auf welche die anteilige Rückerstattung erfolgen soll

Alle Informationen sind zwingend erforderlich. Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis, dass ausschließlich dieser Weg der Kontaktaufnahme (an die o.g. E-Mailadresse) möglich ist, damit eine ordnungsgemäße Rückerstattung erfolgen kann.

Förderunterricht

Der Förderunterricht findet nachmittags in den Räumlichkeiten der Universität statt. Treffpunkt ist das Büro R09 S05 B86 für die Sek II (Tel.: 0201/183-3576) und R09 S05 B96 für die Sek I (Tel.:0201/183-2569).

Über diesen Link können alle Informationen zum Projekt Förderunterricht eingesehen werden.